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Datenschutz

Der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten und unveröffentlichten Manuskripten bildet eine wesentliche Grundlage der angebotenen Manuskriptbegleitung. Autorinnen und Autoren vertrauen der Auftragnehmerin häufig Werke an, die sich noch im Entstehungsprozess befinden und bisher nicht veröffentlicht wurden. Ein sorgfältiger und vertraulicher Umgang mit diesen Unterlagen besitzt daher einen besonders hohen Stellenwert.

Im Rahmen der Zusammenarbeit werden ausschließlich jene personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere Name, Kontaktdaten, Rechnungsdaten, das eingereichte Manuskript sowie Informationen, die im Rahmen der Kommunikation zwischen Auftraggeberin bzw. Auftraggeber und Auftragnehmerin ausgetauscht werden.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung, Vertragsabwicklung, Durchführung der Manuskriptbegleitung, Rechnungslegung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Ein Zugriff auf personenbezogene Daten und Manuskripte erfolgt grundsätzlich ausschließlich durch die Auftragnehmerin. Eine Weitergabe an Dritte findet nur statt, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies betrifft insbesondere die Weitergabe eines Manuskripts an einen Druckdienstleister, sofern ein Ausdruck für die Bearbeitung erforderlich ist und das Manuskript nicht bereits in Papierform übergeben wurde.

Sämtliche Manuskripte werden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Manuskriptbegleitung verwendet. Eine Nutzung zu anderen Zwecken oder eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Zur Unterstützung einzelner sprachlicher Recherchen können digitale Hilfsmittel, beispielsweise zur Suche nach Begriffen oder Synonymen, eingesetzt werden. Eine automatisierte Analyse oder Bearbeitung vollständiger Manuskripte mittels künstlicher Intelligenz erfolgt nicht.

Personenbezogene Daten und Manuskripte werden nur so lange gespeichert oder aufbewahrt, wie dies zur Durchführung des Auftrags, zur Dokumentation der Zusammenarbeit oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Die konkreten Aufbewahrungsfristen werden im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen festgelegt.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht über den Abschluss der Zusammenarbeit hinaus. Inhalte der Manuskripte sowie personenbezogene Informationen werden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich behandelt.

Da sich die rechtlichen Anforderungen im Datenschutz fortlaufend weiterentwickeln, werden sämtliche datenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie die dazugehörigen Vertragsunterlagen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch eine rechtskundige Person überprüft und gegebenenfalls angepasst.

AGBs
 

Unternehmerin

Babsi Lutz

Ladungsfähige Anschrift: Glockengasse 5/2/5, 3400 Maria Gugging

E-Mail: babsi.lutz@gmx.at

Telefon: 0650/3002890

Umsatzsteuerstatus: Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Manuskriptbegleitungen zwischen Babsi Lutz (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern.

(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist, und haben Vorrang vor diesen AGB.

(3) Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. individueller Einzelvertrag, 2. Angebot bzw. Auftragsbestätigung, 3. diese AGB, 4. sonstige Unterlagen.

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§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Vor Abschluss eines Vertrages kann freiwillig eine kostenlose Probebearbeitung von bis zu drei Normseiten erfolgen.

(2) Die Probebearbeitung dient ausschließlich dem gegenseitigen Kennenlernen der Arbeitsweise und der Prüfung, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten geeignet ist. Sie stellt keine verbindliche Zusage über einen Hauptauftrag dar.

(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine Probebearbeitung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Ablehnung begründet keine Kostenpflicht.

(4) Die für die Probebearbeitung übermittelten Inhalte werden vertraulich behandelt und nach Abschluss der Entscheidungsphase gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

(5) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch beidseitige Zustimmung und Unterzeichnung des Einzelvertrages zustande. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Zustimmung auch elektronisch, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

(6) Zwingende gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte, insbesondere gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, bleiben unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich, werden die hierfür vorgesehenen Informationen gesondert bereitgestellt.

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§ 3 Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin bietet eine einmalige Manuskriptbegleitung für belletristische Werke an. Die konkrete Ausgestaltung des Auftrags wird im Einzelvertrag bzw. Angebot festgelegt.

Die Leistung umfasst insbesondere:

• Analyse des vereinbarten Manuskriptstandes,

• schriftliche Anmerkungen als Grundlage des Feedbacks,

• Erstellung eines strukturierten Feedbackberichts,

• persönliche Abschlussbesprechung sowie

• gegebenenfalls eine im Einzelvertrag vereinbarte Zwischenbesprechung.

Die Manuskriptbegleitung ist eine einmalige, inhaltlich-analytische Rückmeldung zum vereinbarten Manuskriptstand. Sprachliche Korrekturen erfolgen nur, soweit dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine systematische Prüfung von Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, typografischer Gestaltung oder Zitaten ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere:

• Ghostwriting,

• vollständiges Umschreiben von Szenen,

• Erstellung neuer Inhalte,

• fortlaufende Begleitung des gesamten Schreibprozesses,

• ein vollständiges Korrektorat als eigenständige Dienstleistung sowie

• eine Garantie, dass das Manuskript den Anforderungen eines bestimmten Verlags, einer Agentur, eines Wettbewerbs oder eines bestimmten Publikums entspricht.

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§ 4 Normseite

(1) Eine Normseite entspricht 2.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen.

(2) Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Zeichenanzahl des bei Vertragsabschluss vereinbarten und eingereichten Manuskriptstandes.

(3) Für die Berechnung zählt der fortlaufende Manuskripttext. Titelblätter, Inhaltsverzeichnisse, Anhänge und sonstige nicht zum Manuskript gehörende Unterlagen werden nicht mitgerechnet, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

(4) Angefangene Normseiten werden anteilig verrechnet. Eine nachträgliche Erweiterung des Manuskripts nach Vertragsabschluss wird gesondert berücksichtigt und kann zu einer Anpassung der Vergütung führen.

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§ 5 Arbeitsweise

(1) Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage des bei Vertragsbeginn vereinbarten Manuskriptstandes.

(2) Die Auftragnehmerin arbeitet überwiegend mit einem ausgedruckten Manuskript.

(3) Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber bleibt für die Sicherung des eigenen Manuskripts verantwortlich und übermittelt grundsätzlich nur Kopien bzw. Dateien, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Das bearbeitete Original bleibt bis zum Abschluss der Leistung bei der Auftragnehmerin. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber erhält die vereinbarten Rückmeldungen und Scans der annotierten Seiten grundsätzlich elektronisch an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

(5) Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber hat die übermittelten Dateien nach Erhalt innerhalb angemessener Frist auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu kontrollieren und etwaige erkennbare Übermittlungsfehler unverzüglich mitzuteilen.

(6) Vom Auftraggeber zur Bearbeitung übergebene Papierunterlagen, insbesondere ausgedruckte Manuskripte, verbleiben nach Abschluss der Leistung grundsätzlich bei der Auftragnehmerin und werden zu Dokumentations- und Archivierungszwecken aufbewahrt. Eine Rückgabe erfolgt nur, wenn dies vor oder während der Bearbeitung ausdrücklich vereinbart wurde. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe der Unterlagen findet nicht statt.___

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§ 6 Zwischen- und Abschlussbesprechung

(1) Art, Anzahl und voraussichtliche Dauer der Besprechungen werden im Einzelvertrag bzw. Angebot festgelegt.

(2) Die Abschlussbesprechung ist Bestandteil der vereinbarten Leistung.

(3) Soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, ist im Grundpreis als Richtwert eine Besprechungszeit von 1 Stunde pro 100 Normseiten enthalten.

(4) Darüber hinausgehende Besprechungszeit wird mit 60 € pro Stunde verrechnet, sofern die zusätzlichen Besprechungen von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber gewünscht oder aufgrund von Umständen aus dessen Verantwortungsbereich erforderlich werden.

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§ 7 Mitwirkungspflichten

Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber verpflichtet sich,

  • der Auftragnehmerin die für die vereinbarte Manuskriptbegleitung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen,

  • Rückfragen der Auftragnehmerin grundsätzlich binnen fünf Werktagen zu beantworten, sofern im Einzelfall keine andere Frist vereinbart wird,

  • wesentliche Änderungen oder Umstände, die für die Bearbeitung des Manuskripts relevant sind, unverzüglich mitzuteilen sowie

  • die eigenen Sicherungskopien und Originaldateien des Manuskripts aufzubewahren.

Die Manuskriptbegleitung kann grundsätzlich sowohl an einem vollständig abgeschlossenen als auch an einem noch nicht vollständig fertiggestellten Manuskript erfolgen. Ein fertiggestelltes Manuskript wird für die Bearbeitung vorzugsweise empfohlen, ist jedoch keine Voraussetzung für den Vertragsabschluss.

Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, der Auftragnehmerin diejenige Fassung des Manuskripts zur Verfügung zu stellen, die Gegenstand der vereinbarten einmaligen Bearbeitung sein soll.

Werden während oder nach der Bearbeitung einzelne Seiten, Kapitel oder sonstige Teile des Manuskripts wesentlich überarbeitet oder neu erstellt und anschließend erneut zur Prüfung oder Bearbeitung vorgelegt, gilt die erneute Bearbeitung als eigenständiger Auftrag und ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Unterbleibt eine für die vereinbarte Bearbeitung erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Aufforderung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Bearbeitung bis zur Nachholung der Mitwirkung auszusetzen. Vereinbarte Termine verschieben sich um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

Eine zusätzliche Vergütung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung darf nur verlangt werden, wenn dadurch ein zusätzlicher, über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehender Aufwand entsteht und die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber zuvor auf die voraussichtlichen Mehrkosten hingewiesen wurde.

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§ 8 Änderungen während der Bearbeitung

(1) Änderungen, die über geringfügige redaktionelle Anpassungen hinausgehen und bereits bearbeitete Teile des Manuskripts betreffen, gelten als wesentliche Änderungen und bedürfen einer gesonderten Abstimmung.

(2) Führt eine Überarbeitung dazu, dass wesentliche Teile der bereits erbrachten Bearbeitung ihre Grundlage verlieren, kann die Auftragnehmerin die Bearbeitung des bisherigen Manuskriptstandes abschließen oder den Auftrag im gegenseitigen Einvernehmen beenden.

(3) Eine spätere Bearbeitung der überarbeiteten Fassung gilt als neuer Auftrag.

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§ 9 Leistungszeit und Fertigstellung

(1) Die Bearbeitung beginnt, sobald der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, die vereinbarte Anzahlung eingelangt ist, das vollständige und bearbeitungsfähige Manuskript sowie die erforderlichen Informationen vorliegen und ein Bearbeitungstermin vereinbart wurde.

(2) Der voraussichtliche Fertigstellungstermin wird im Einzelvertrag oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Soweit ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird, handelt es sich um einen voraussichtlichen Termin.

(3) Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung, nachträgliche Änderungen oder eine nicht bearbeitungsfähige Übermittlung des Manuskripts verursacht werden, verlängern die Bearbeitungsfrist angemessen.

(4) Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber über absehbare erhebliche Verzögerungen.

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§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Einzelvertrag bzw. Angebot vereinbarten Seitenpreis und dem dort festgelegten Leistungsumfang.

(2) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Bearbeitung beginnt grundsätzlich erst nach Eingang der Anzahlung.

(3) Die Restzahlung wird nach Abschluss der Manuskriptbegleitung in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

(4) Alle Preise verstehen sich in der im Angebot bzw. Einzelvertrag angegebenen Form. Eine allfällige Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen, sofern sie gesetzlich geschuldet ist.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.

(6) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich.

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§ 11 Vertragsbeendigung

(1) Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist aus wichtigem Grund sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich.

(2) Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages werden zunächst die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen sowie der durch die verbindliche Reservierung des vereinbarten Bearbeitungszeitraums entstandene Aufwand berücksichtigt. Die geleistete Anzahlung wird auf die daraus resultierenden Ansprüche angerechnet. (3) Übersteigt die Anzahlung den Wert der tatsächlich erbrachten Leistungen, wird der Überschuss zurückerstattet, soweit dem keine gesetzlichen oder vertraglich begründeten Ansprüche entgegenstehen.

(4) Übersteigt der Wert der bereits erbrachten Leistungen die geleistete Anzahlung, kann die Differenz nachverrechnet werden, soweit hierfür eine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht.

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§ 12 Leistungshindernisse

(1) Kann die Auftragnehmerin ihre Leistung aufgrund unvorhersehbarer und von ihr nicht zu vertretender Umstände, insbesondere Krankheit, Unfall oder vergleichbarer Ereignisse, nicht fristgerecht erbringen, wird die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber unverzüglich informiert.

(2) Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend der Dauer des Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

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§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Sämtliche Manuskripte werden vertraulich behandelt.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit sie für die Durchführung des Auftrages erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere an einen Druckdienstleister zum Ausdruck des Manuskripts.

(3) Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nicht.

(4) Manuskripte und sonstige zur Bearbeitung übergebene Unterlagen können nach Abschluss der Manuskriptbegleitung zu Dokumentations- und Archivierungszwecken bei der Auftragnehmerin verbleiben. Dies gilt insbesondere für ausgedruckte Manuskripte mit handschriftlichen Bearbeitungsnotizen. Eine Rückgabe erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Vertragsdurchführung, Dokumentation oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Die konkrete Dauer und Art der Aufbewahrung richtet sich nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen.

 

(5) Die jeweils geltenden Datenschutzinformationen enthalten ergänzende Angaben insbesondere zu Verantwortlicher, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Betroffenenrechten, Aufbewahrungsfristen und Beschwerdemöglichkeiten.

(6) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

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§ 14 Einsatz künstlicher Intelligenz

(1) Zur Unterstützung einzelner sprachlicher Recherchen können digitale Hilfsmittel und KI-Anwendungen eingesetzt werden.

(2) Eine automatisierte Analyse oder Bearbeitung des vollständigen Manuskripts durch künstliche Intelligenz erfolgt nicht.

(3) Vertrauliche Manuskriptinhalte oder personenbezogene Daten werden nicht an externe KI-Anbieter übermittelt, sofern nicht zuvor eine ausdrückliche, gesonderte Zustimmung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers eingeholt wurde.

(4) Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber wird auf Anfrage über den konkreten Einsatz von KI-Anwendungen im Rahmen des Auftrags informiert.

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§ 15 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungsumfang.

(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die vereinbarte Dienstleistung nicht entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang erbracht wurde. Erkennbare Mängel sind binnen angemessener Frist nach Kenntnis mitzuteilen.

(3) Die Auftragnehmerin erhält zunächst die Möglichkeit, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben oder die vereinbarte Leistung nachzuholen.

(4) Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, zwingende gesetzliche Haftung oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(5) Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten Haftungsbeschränkungen nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.

(6) Gesetzliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

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§ 16 Erfolgsausschluss

Die Auftragnehmerin schuldet ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, literarischer oder publizistischer Erfolg wird nicht geschuldet.

Es wird insbesondere keine Garantie übernommen für:

• eine Veröffentlichung,

• einen Verlagsvertrag,

• wirtschaftlichen Erfolg,

• Verkaufszahlen,

• Rezensionen,

• Auszeichnungen oder

• sonstige Erfolge des Werkes.

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§ 17 Rechte und Verantwortlichkeit für bereitgestellte Inhalte

(1) Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber erklärt, zur Übermittlung des Manuskripts und der sonstigen bereitgestellten Unterlagen berechtigt zu sein.

(2) Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte des Manuskripts, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- und sonstige Rechte Dritter, bleibt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber verantwortlich, soweit sie bzw. er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(3) Die von der Auftragnehmerin im Rahmen der Manuskriptbegleitung erstellten Anmerkungen und Feedbackunterlagen dürfen von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zur Bearbeitung des eigenen Manuskripts verwendet werden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe der Feedbackunterlagen als eigenständiges Werk der Auftragnehmerin bedarf deren Zustimmung.

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§ 18 Referenzen und Belegexemplar

(1) Eine öffentliche Nennung der Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers.

(2) Wird das bearbeitete Werk veröffentlicht, wird die Auftragnehmerin nach Möglichkeit über die Veröffentlichung informiert.

(3) Die Überlassung eines unentgeltlichen, von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber signierten Belegexemplars der ersten veröffentlichten Ausgabe wird vereinbart, sofern dies für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

(4) Diese Verpflichtung begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung des Werkes.

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§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

(4) Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Verbraucherrechts, bleiben unberührt.

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